Totschlag-Urteil gegen Fernfahrer rechtskräftig

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Das Urteil gegen den Fernfahrer K. wegen Totschlags ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten am 25. August 2026 als unbegründet.

Das Landgericht Heilbronn hatte K. im Oktober 2025 zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach 16 Verhandlungstagen sah die Kammer es als erwiesen an, dass K. am Abend des 9. November 2024 auf einem Parkplatz in Oberrot mit einem anderen Fernfahrer in Streit geriet — ausgelöst durch das Umwerfen eines Trinkgefäßes im Führerhaus eines Lastwagens. K. schlug und trat auf den Mann ein, dann gegen seinen am Boden liegenden Kopf mit sogenannten Stampftritten. Das Opfer starb noch vor Ort an seinen Verletzungen.

Der zweite Angeklagte T., ein befreundeter Fernfahrer, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter ordneten an, dass er die tödlichen Tritte nicht zu verantworten hatte, entgegen der Anklage auf gemeinschaftlichen Totschlag.

Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre für K. und 11 Jahre für T. beantragt. Die Verteidigung von K. argumentierte für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge mit einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Baden-Württemberg

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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