Die osthessische Polizei hat am Freitag (17. April) erstmals gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt E-Scooter in den Landkreisen Fulda, Vogelsberg und Hersfeld-Rotenburg durchgeführt. Unter der Leitung des Regionalen Verkehrsdienstes Fulda überprüften die Beamten 105 E-Scooter und ihre Nutzer – dabei stellten sie 62 Verstöße fest.
Die meisten Verstöße waren Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise die verbotswidrige Nutzung in Fußgängerzonen. Mehrere Fälle führten jedoch zu Strafanzeigen: In den Fuldawiesen in Bad Hersfeld entdeckten die Beamten einen E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz. Zusätzlich ergaben sich Anhaltspunkte, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, führte eine Blutentnahme durch und leitete Strafverfahren ein, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Im Stadtgebiet von Fulda musste ein 13-jähriger Nutzer seine Fahrt beenden. Er hatte weder das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren erreicht noch konnte er eine gültige Versicherung für sein Fahrzeug nachweisen.
Polizeioberkommissar Benjamin Reith vom Regionalen Verkehrsdienst Fulda zog eine positive Bilanz: „Ein Großteil der Kontrollierten zeigte sich einsichtig und offen für die Hinweise der Polizei. Dennoch haben die festgestellten Verstöße verdeutlicht, dass weiterhin Aufklärungsbedarf besteht. Unser Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten nachhaltig zu erhöhen.“
Hintergrund der Kontrollen ist die zunehmende Verbreitung von E-Scootern im Stadtbild und die damit steigenden Unfallbeteiligungen, die für die Nutzer oft schwerwiegende Folgen haben. Die Polizei wird auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Nutzer: Mindestalter 14 Jahre, Versicherungspflicht mit gültiger Plakette, Betriebserlaubnis erforderlich, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, Nutzung nur auf Radwegen oder ersatzweise der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, keine Mitnahme weiterer Personen erlaubt, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verboten, verkehrssicherer Zustand mit Beleuchtung, Klingel und Bremsen vorgeschrieben. Die Polizei empfiehlt zusätzlich das Tragen eines Helms.