Die Europäische Union hat grünes Licht für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten gegeben, um Abschiebungen zu erleichtern. Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft teilte am Montag mit, dass Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer eine entsprechende Einigung erzielt haben.
Die Vereinbarung bedarf noch der finalen Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten, bevor sie in Kraft treten kann. In den geplanten Rückkehrzentren außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Als Gründe hierfür kommen die Weigerung des Heimatlandes in Betracht, die Personen zurückzunehmen, oder fehlende diplomatische Beziehungen.
Wo diese Zentren errichtet werden könnten, ist bisher unklar. Das Ziel der neuen Regelung ist es, den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen von den neuen Bestimmungen ausgenommen werden, während für Familien mit Kindern eine Abschiebung möglich sein soll.
Voraussetzung für die Abschiebungen ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der die Flüchtlinge aufnimmt und dafür möglicherweise finanzielle Unterstützung oder Visavorzüge erhält. Deutschland und andere EU-Staaten bemühen sich um solche Vereinbarungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hat sich für das Vorhaben ausgesprochen.
Bisher gab es keinen EU-Rahmen für ein solches Vorgehen. Italien hatte ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um Abschiebehaft und Asylverfahren auszulagern, was jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten wurde. Großbritannien scheiterte mit einem ähnlichen Modell in Ruanda.