Ein 54-jähriger Mann ist am Amtsgericht Freiburg rechtskräftig zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden, weil er am Sonntag, 21. Juni 2026, gegen 12 Uhr am Baggersee in Neuenburg-Steinenstadt sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen hat – im Beisein von drei Schwimmerinnen.
Der Mann ignorierte die Aufforderung der Frauen, sein Verhalten einzustellen. Die Geschädigten alarmierten daraufhin die Polizei, die den Tatverdächtigen vor Ort festnahm. Der Beschuldigte ist schweizerischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz und verfügt über einschlägige Vorstrafen. Gegen ihn läuft zudem ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte.
Das Amtsgericht sprach das Urteil bereits am Folgetag, am Montag, 22. Juni 2026, im beschleunigten Verfahren – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg. Neben der Bewährungsstrafe erhielt der Mann für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit ein Aufenthaltsverbot am Baggersee in Steinenstadt. Darüber hinaus muss der Verurteilte den Geschädigten Entschädigung zahlen und sich einer Therapie unterziehen.
Die Polizei weist darauf hin, dass exhibitionistische Handlungen im öffentlichen Raum keine Seltenheit sind. Neben Frauen werden immer wieder auch Kinder Opfer solcher Delikte. Die Behörden raten Betroffenen, Distanz zu wahren und sich zügig zu entfernen, statt eine direkte Konfrontation zu suchen. Im Falle eines solchen Vorfalls sollte sofort die Polizei unter dem Notruf 110 alarmiert werden. Zeugen sollten – sofern dies gefahrlos möglich ist – Merkmale zu Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder eventuellen Fahrzeugen notieren, um eine schnelle Festnahme und zügige Strafverfolgung zu ermöglichen.