Am Donnerstagabend versuchte ein 30-Jähriger, sich beim Grenzübergang Breisach am Rhein einer Festnahme zu entziehen – und scheiterte kläglich. Die Bundespolizei kontrollierte den französischen Staatsangehörigen und fragte nach seinen Dokumenten. Der Mann log und gab an, keine Ausweisdokumente bei sich zu haben. Stattdessen machte er mündliche Angaben zu seiner Person.
Doch die Beamten wurden skeptisch und durchsuchten den Mann. In seiner Geldbörse fanden sie genau das, das er geleugnet hatte: eine französische Identitätskarte. Die Überprüfung dieser Papiere offenbarte das ganze Ausmaß des Problems für den 30-Jährigen: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Der Grund war wenig dramatisch, aber teuer: Im Jahr 2024 hatte ihn ein deutsches Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Mann zahlte nicht und trat die Ersatzfreiheitsstrafe nicht an. Daraufhin schrieb ihn die Staatsanwaltschaft zur Fahndung aus.
Am Grenzübergang Breisach bezahlte der in Frankreich wohnhafte Mann den offenen Betrag schließlich vor Ort. Damit konnte er seine Reise fortsetzen. Allerdings leitete die Bundespolizei wegen der falschen Namensangabe noch ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.
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