Festnahme an der Europabrücke: Franzose entgeht Haft durch Zahlung der Geldstrafe

(Symbolbild)

An der Europabrücke in Kehl hat die Bundespolizei am Montagabend (27. April 2026) einen 22-jährigen französischen Staatsangehörigen festgenommen, der zu Fuß nach Deutschland einreisen wollte. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Bei der Kontrolle wies sich der 22-Jährige mit seiner französischen ID-Karte aus. Als die Bundespolizisten seine Daten überprüften, zeigte sich, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Dem Mann drohte deshalb eine zehn Tage andauernde Haftstrafe.

Dazu kam es jedoch nicht: Der Franzose konnte die geforderte Geldstrafe vor Ort begleichen und so einer Inhaftierung entgehen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte er seinen Weg fortsetzen.

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