Ein Fondsmanager ist wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem muss der Mann Taterträge in Höhe von 1.533.986,76 Euro erstatten.
Der Angeklagte war Geschäftsführer mehrerer Fondsgesellschaften der luxemburgischen Sheridan-Gruppe. Gemeinsam mit anderen Beteiligten gründete er verschiedene Teilfonds und ließ deren Anteile an wohlhabende Privatinvestoren verkaufen. Die Gelder der Investoren leitete er dann an maltesische und irische Gesellschaften sowie verschiedene US-Pensionsfonds weiter – ein Schema, das der Justiz zufolge der Steuerhinterziehung diente.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
Quelle: Pressemitteilung BGH
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