Am 1. Juli haben Beamte der Bundespolizei in Kehl einen Fernreisezug aus Frankreich kontrolliert. Dabei entdeckten sie einen 40-jährigen französischen Staatsangehörigen, gegen den ein Haftbefehl vorlag – wegen Kennzeichenmissbrauchs.
Der Mann wies sich bei der Kontrolle mit einem Foto seiner französischen Identitätskarte aus. Die routinemäßige Überprüfung seiner Daten brachte die Feststellung zutage, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Grund: Kennzeichenmissbrauch – vermutlich das unerlaubte Verwenden oder Verfälschen von Fahrzeugkennzeichen.
Da der 40-Jährige die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er die Strafe nun anders absitzen: Der Mann wurde zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen Gefängnis verurteilt.