Eine Frau aus Wuppertal muss knapp 6.000 Euro an einen Mann aus Grünstadt zurückzahlen, weil Betrüger sein Bankkonto plünderten – über ihr Konto. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) verurteilte sie zur Zahlung, obwohl sie nach eigenen Angaben nicht am Betrug beteiligt war.
Ein Unbekannter hatte den Grünstadter per Phishing-SMS und Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters dazu gebracht, seine Bankdaten für „Updates“ weiterzugeben. Anschließend flossen knapp 6.000 Euro von seinem Konto auf das Konto der Wuppertalerin. Das Geld war dort ohne rechtlichen Grund angekommen.
Die Frau gab zu, ihrem damaligen Freund die Bankkarte überlassen zu haben, weil er ihr gesagt habe, sich in Schwierigkeiten zu befinden. Sie bestritt aber, in den Betrug eingeweiht oder davon profitiert zu haben. Das Gericht ließ offen, ob das glaubwürdig ist. Entscheidend war für die Richter: Wer sein Konto anderen zur Verfügung stellt, muss mit betrügerischen Transfers rechnen und haftet dann für den Schaden – unabhängig davon, ob sie selbst beteiligt war oder Geld gesehen hat. Möglicherweise könnte die Frau ihren Ex-Freund verklagen, um das Geld von ihm zurückzubekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz
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