Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit der Zukunft des Freibads St. Georgen am Mettweg 42. Das 1929/30 erbaute Bad soll nach Durchführung technischer Verbesserungen in den Jahren 1994 bis 1996 weiterbetrieben werden – allerdings unter Bedenken des Staatlichen Gesundheitsamtes.
Das Gesundheitsamt hatte die Wiederaufnahme des Badebetriebs für nicht vertretbar befunden. Seine Bedenken richten sich gegen drei Punkte: mögliche Verätzungsgefahr durch Chlorgranulate auf dem Beckenboden, Wassertrübung, die die Beobachtung von Badegästen erschwert, sowie unzureichende Desinfektion durch schwankende Chlorierung.
Die Stadtverwaltung schlägt mehrere Verbesserungen vor: Einbau einer Chlorbleichlauge-Dosierung (ca. 66.000 DM), um den inneren Beckenbereich zu versorgen und Trübung zu mindern. Zusätzlich sollen verstärkte Personalkontrollen während starker Besucherzeiten erfolgen (ca. 8.000 DM Mehrkosten pro Saison). Am Auslauf zum Dorfbach wird ein Schnellschlußschieber mit elektronischer Chlorüberwachung eingebaut (ca. 60.000 DM), um Einleitung von chlorhaltigem Wasser zu verhindern.
Ein privates Wasserfachingenieurbüro bestätigt in einer Begutachtung, dass diese Maßnahmen eine Verbesserung bringen – eine grundlegende Sanierung können sie aber nicht ersetzen. Die vollständige Sanierung muss vor dem 31. Dezember 1996 erfolgen, wenn die abwasserrechtliche Genehmigung ausläuft.
Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt einer kompletten Sanierung werden auf 5.177.950 DM geschätzt (Stand Februar 1994, ohne Kostensteigerungen). Die Verwaltung wird beauftragt, während der Übergangsfrist im Benehmen mit dem Gesundheitsamt zu überprüfen, wie sich die technischen Verbesserungen auf Wasserqualität und Hygiene auswirken.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg