Freiburg bildet Abschnitt für Erschließungsbeiträge in Maierbrühl

Der Bauausschuss Freiburg hat sich mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen in den Baugebieten Maierbrühl und Bürgerhaus Tiengen befasst. Erschließungsbeiträge sind Gebühren, die Grundstückseigentümer zahlen, wenn ihre Grundstücke durch den Bau oder Ausbau von Straßen und Versorgungsleitungen erschlossen werden.

Die Erschließungsanlage Im Maierbrühl erstreckt sich von der Freiburger Landstraße bis zur Straßenabzweigung Im Wolfgarten und ist insgesamt 520 Meter lang. Für die Erhebung von Beiträgen müssen Straßen zum Anbau bestimmt sein – das heißt, es müssen Baurechte für die angrenzenden Grundstücke existieren. Bislang war nur der erste Abschnitt von 210 Metern (von der Freiburger Landstraße bis zur Grenze des Bebauungsplans Maierbrühl) beitragsfähig. Dieser Abschnitt soll 1994 fertiggestellt werden.

Für die nördlich gelegenen Grundstücke wurde am 10. November 1993 ein Bebauungsplan-Entwurf für ein Gewerbegebiet zur Aufstellung beschlossen. Sobald dieser Plan rechtskräftig wird, entsteht Baurecht, und die gesamte 520-Meter-Strecke gilt als eine zusammenhängende Erschließungsanlage. Die Vorlage schlägt vor, für die Abrechnung der Beiträge auf dem ersten 210-Meter-Abschnitt einen eigenständigen Abschnitt zu bilden, da die Anlieger dort ähnliche Vorteile haben. Der zweite Abschnitt mit 310 Metern wird später abgerechnet, wenn der Bebauungsplan Gewerbegebiet Maierbrühl rechtskräftig ist.

Der Ortschaftsrat wurde am 18. April 1994 angehört. Die Vorlage hatte finanzielle Auswirkungen.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg