Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Spitzabrechnung für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 zur Kenntnis genommen. Bei dieser Abrechnung (Spitzabrechnung) gleicht das Land Baden-Württemberg die tatsächlich entstandenen Kosten mit den zuvor gezahlten Pauschalbeträgen ab.
Für 2015 erkannte das Land von den angemeldeten Kosten der Stadt Freiburg etwa 16,5 Millionen Euro als erstattungsfähig an. Dies war deutlich weniger als die ursprünglich geltend gemachten rund 23,6 Millionen Euro. Das Regierungspräsidium Freiburg lehnte insbesondere etwa 4,9 Millionen Euro für Betreuungsaufwendungen ab, da es diese als originäre städtische Aufgaben einstufte, die sich aus dem Bevölkerungszuwachs ergeben. Zudem gab es Diskussionen über die Abschreibungsfristen von Geflüchtetenunterkünften. Da die Stadt Freiburg bereits Pauschalen und eine Vorgriffszahlung erhalten hatte, musste sie etwa 4,3 Millionen Euro zurückzahlen.
Für 2016 wurden etwa 37,6 Millionen Euro erstattungsfähige Aufwendungen anerkannt. Die Stadt hatte bereits rund 22,4 Millionen Euro durch reguläre Pauschalzahlungen und 13,7 Millionen Euro als Vorgriffszahlung im April 2018 erhalten. Den verbleibenden Betrag von etwa 1,5 Millionen Euro zahlte das Land im August 2020. Aus der Abrechnung 2016 ergibt sich eine revidierte Pauschale von 40.805 Euro je aufgenommener Person.
Das Land Baden-Württemberg zahlt je aufgenommener Person, die einen Asylantrag stellt, eine Pauschale für Kosten der vorläufigen Unterbringung. Diese Pauschale soll Verwaltungsaufwand, Sozialarbeit, Sozialleistungen und Unterkunftskosten decken.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg