Der Gemeinderat Freiburg hat eine Neuberechnung der Unterkunftsgebühren für Geflüchtete beschlossen. Die neuen Gebührensätze gelten vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 und basieren auf einer aktualisierten Kostenkalkulation.
Die Vorlage (eine Vorlage ist ein Dokument mit Beschlussantrag für das Ratsgremium) behandelt auch zwei Änderungen bei der Unterbringung. Erstens wird die sogenannte Privilegierung für Selbstzahlende entfristet. Das bedeutet: Personen mit eigenem Einkommen können weiterhin eine 40-prozentige Gebührenermäßigung erhalten – bisher war dies auf drei Jahre begrenzt. Nach einer Auswertung der bisherigen Regelung zeigte sich, dass besonders kleinere Haushalte dadurch erfolgreich in den privaten Wohnungsmarkt wechselten. Bei größeren Familien reichte der dreijährige Zeitraum jedoch oft nicht aus.
Zweitens ändert sich die Belegungsstrategie: Einzelpersonen sollen künftig im Regelfall nur noch in Einzelzimmern untergebracht werden – bisher teilten sich oft fremde Personen ein Zimmer. Ausnahmen sind möglich, wenn Bewohner dies selbst wünschen. Familien sollen künftig nur innerhalb des Familienverbundes untergebracht werden und nicht mehr mit familienfremden Personen zusammenleben. Diese Änderung führt zu einer Reduktion der verfügbaren Unterkunftskapazitäten.
Die Gebührenneukalkulation berücksichtigt die tatsächlich anfallenden Kosten der städtischen Unterkünfte. Die bisherige Gebührenstruktur war 2018 eingeführt worden und sollte ursprünglich bis Ende 2020 gelten.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg