Freiburg regelt Straßenmusik und Straßenkunst neu

Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit neuen Regelungen für Straßenmusik und Straßenkunst befasst. Die Vorlage (eine Beschlussvorlage ist ein Antrag an das Gremium zur Entscheidung) basiert auf mehreren Änderungsanträgen verschiedener Fraktionen vom März 2020 und wurde nun überarbeitet.

Für die Straßenmusik wurden die Spielzeiten erweitert: montags bis freitags von 10:00 bis 12:45 Uhr und 15:00 bis 20:45 Uhr, samstags von 10:00 bis 20:45 Uhr. Musikdarbietende dürfen jeden Standort nur einmal pro Tag belegen und müssen beim Standortwechsel einen Mindestabstand von 150 Metern einhalten. Damit sollen Anwohnerinnen und Anwohner entlastet werden.

Bei der Straßenkunst wurde die zulässige Anzahl der Künstlerinnen und Künstler pro Standort von zwei auf drei erhöht. Der Europaplatz wird teilweise für Straßenkunst freigegeben – konkret auf der östlichen Seite auf Höhe des Siegesdenkmals und in freien Bereichen östlich des Pavillons. Der Rotteckring wird dagegen nicht vollständig geöffnet, da dort eine Straßenbahnhaltestelle, ein Modeschmuckverkauf und eine Lieferzufahrt bestehen. Ein Standort an der Ecke zur Turmstraße wird geschaffen.

Die Verwaltung lehnte mehrere Anträge ab: Tanz soll nur mit individueller Sondererlaubnis zulässig sein, da es zu viel Fläche beansprucht. Seifenblasen werden nicht erlaubt, da die Lösung rutschige Stellen verursachen kann. Elektrische Tonwiedergabegeräte, Lautsprecher und Verstärker bleiben verboten, auch weil die Albert-Ludwigs-Universität bereits über störende Beschallung auf dem Platz der Alten Synagoge berichtet.

Die Regelungen gelten unter dem Vorbehalt der geltenden Corona-Verordnungen.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg