Der Gemeinderat Freiburg hat einen Abschlussbericht zur Gewährung freiwilliger Leistungen an Geflüchtete in Berufsausbildung zur Kenntnis genommen. Die städtische Unterstützung endete zum 30. September 2019, nachdem der Gesetzgeber eine Regelungslücke im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geschlossen hatte.
Hintergrund war ein rechtliches Problem: Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung verloren beim Beginn einer Berufsausbildung ihre Ansprüche auf Transferleistungen nach dem AsylbLG. Gleichzeitig hatten sie keinen Zugang zu anderen Förderungen. Da Ausbildungsvergütungen im handwerklichen Bereich oft zwischen 400 und 600 Euro lagen, konnten viele ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Der Gemeinderat ermöglichte daher 2018 freiwillige Leistungen als Übergangslösung.
Im Zeitraum April 2018 bis September 2019 wurden 85 Anträge gestellt, in 48 Fällen kamen tatsächlich Leistungen zur Auszahlung. Die Antragsteller hatten durchschnittlich ein monatliches Einkommen von 473 Euro. Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug 8,75 Monate. Insgesamt wurden 116.965 Euro aufgewandt, mit durchschnittlichen Kosten von 2.513 Euro pro Fall.
Nach Darstellung der Verwaltung konnten 42 von 48 geförderten Personen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, die ohne die Unterstützung vermutlich hätten abbrechen müssen. Nur 6 Antragsteller beendeten ihre Ausbildung während des Beobachtungszeitraums. Die Stadt führt an, dass bei Ausbildungsabbruch erheblich höhere Transferleistungskosten entstanden wären – rechnerisch etwa 593.460 Euro gegenüber den tatsächlich gezahlten 116.965 Euro.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg