Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der Förderung genossenschaftlichen Wohnens befasst. Dabei ging es um zwei Themen: einen interfraktionellen Antrag zur Gründung einer städtischen Genossenschaft und allgemeine Unterstützungsmaßnahmen für genossenschaftliche Wohnprojekte.
Eine Wohnungsbaugenossenschaft (Zusammenschluss von Bewohnern zum gemeinsamen Wohnen) funktioniert nach dem Prinzip, dass Bewohner gleichzeitig Miteigentümer sind. Das ermöglicht ihnen Mitsprache bei Entscheidungen. Genossenschaften halten Grund und Boden langfristig, verkaufen ihn nicht weiter, und orientieren ihre Mietpreise an den Kosten statt am Marktpreis. Zudem gibt es lebenslanges Wohnrecht ohne Eigenbedarfskündigung.
Die Verwaltung hat den Prüfauftrag zur Gründung einer städtischen Freiburg Genossenschaft intensiv untersucht. Das Ergebnis: Eine städtische Genossenschaft ist nach Genossenschaftsrecht nicht realisierbar. Das Recht sieht vor, dass alle Mitglieder gleichberechtigt sind — unabhängig von ihren Anteilen. Eine Gemeinde könnte daher nicht maßgeblich über die Genossenschaft bestimmen.
Zudem scheitert das geplante Finanzierungskonzept in der Praxis: Bewohner müssten einerseits unter Einkommensgrenzen liegen, um geförderten Wohnraum zu erhalten. Andererseits müssten sie finanziell stark genug sein, Genossenschaftsanteile zu kaufen. Diese Überschneidung ist zu klein.
Der Gemeinderat nimmt das Prüfungsergebnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, genossenschaftliches Wohnen bei künftigen Vermarktungskonzepten besonders zu berücksichtigen. Außerdem soll eine digitale Plattform eingerichtet werden, um Interessierte mit Initiativen für gemeinschaftliche Wohnprojekte zu verbinden.
Die Verwaltung wird sich für eine Änderung der Finanzierungsbedingungen einsetzen, um private genossenschaftliche Initiativen zu unterstützen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg