Gefälschte Dokumente: Bundespolizei stoppt Ägypter bei Einreise nach München

Das angehängte Symbolbild "Passkontrolle durch die Bundespolizei" kann zur Berichterstattung verwendet werden.

Die Bundespolizei hat am 1. September die Einreise eines 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen verweigert. Der Mann wollte mit dem Flug LH787 aus Kairo nach München einreisen und gab an, an einer medizinischen Konferenz in der Stadt teilnehmen zu wollen.

Bei der Kontrolle legte der Reisende eine Hotelbuchung für München, ein Rückflugticket und ein Einladungsschreiben für die Veranstaltung vor. Auf die Frage der Bundespolizisten, weshalb er ein schwedisches Schengenvisum beantragt habe, präsentierte er Unterlagen zu einer angeblich geplanten Reise nach Schweden. Diese Reise wollte er demnach mit einem Freund unternehmen.

Bei der Überprüfung dieser Buchungsunterlagen stellten die Beamten jedoch fest, dass sie gefälscht waren. Die gefälschten Dokumente sollten dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erteilung des schwedischen Visums vorzutäuschen.

Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Visaerschleichung ermittelt. Die Bundespolizei erhob zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro. Der Reisende erhielt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet und sollte noch am selben Tag nach Ägypten zurückgewiesen werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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