Die Oberbürgermeisterin hat zur Frage eines Gehwegs zwischen Triftweg und Glienicker Dorfstraße im Neubaugebiet Stellung genommen. Der Ortsbeirat hatte sich damit befasst.
Die Verwaltung verweist auf eine frühere Stellungnahme vom Januar 2025 sowie eine Präsentation im Ortsbeirat vom 15. Juli 2025, die weiterhin gültig seien. Beide Dokumente enthielten bereits umfassende Informationen zum Sachverhalt.
Zur eigentlichen Frage: An dem Eckgrundstück Glienicker Dorfstraße und B 2 sollen Neubauten entstehen. Die Verwaltung erklärt, dass sie für öffentliche Infrastruktur wie einen Gehweg, Straßenlaternen oder die Regenwasserentwässerung keine Forderungen an den Grundstückseigentümer stellen kann. Auch eine Abtretung (Abtretung: Übertragung von Grundstücksflächen) von privaten Grundstücksflächen an die Stadt ist nicht möglich.
Der Grund: Es existiert kein Bebauungsplan (Bebauungsplan: verbindliches Planungsdokument für städtische Entwicklung) mit entsprechenden Festsetzungen. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist die geplante Bebauung zwar zulässig, doch ohne diese spezifischen Planfestsetzungen hat die Stadt keine rechtliche Handhabe, solche Anforderungen zu stellen.
Die Stellungnahme zeigt damit die rechtlichen Grenzen auf, innerhalb derer die Verwaltung handeln kann. Ob die Stadtverordnetenversammlung darauf hinwirken wird, dass ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt wird, bleibt offen.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg