Die Stadtverwaltung Potsdam hat die Machbarkeit einer Änderung zur Bushaltestelle Außenweg geprüft. Das Ergebnis liegt der Stadtverordnetenversammlung vor.
Für eine Umsetzung ist zunächst eine Genehmigung eines geänderten Tarifs notwendig. Diese Genehmigung muss vom Aufgabenträger Berlin und vom Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erteilt werden. Der geänderte Tarif muss dafür in mehrere Gremien des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingebracht werden: in den Beirat V, den Beirat G und den Aufsichtsrat.
Die Tarifgenehmigung ist damit der erste entscheidende Schritt. Ohne diese Zustimmung kann die geplante Änderung nicht umgesetzt werden.
Ein zweiter Punkt betrifft die finanziellen Folgen: Durch die Tarifänderung entsteht ein Defizit (ein Fehlbetrag), das die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) und damit die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber der BVG ausgleichen müssen. Die genaue Höhe dieses Defizits muss noch ermittelt werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung fasst zusammen, dass mehrere Genehmigungsschritte erforderlich sind, bevor eine Umsetzung möglich ist.
Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg