Gelsenkirchen: Polizei ahndet massenhaft E-Scooter-Verstöße – Drogen und Flucht

Diebesgut

Die Polizei Gelsenkirchen hat bei einem Einsatz gegen illegale Nutzung von E-Scootern zahlreiche Verstöße geahndet. Im Fokus standen die Fußgängerzonen im Norden und Süden der Stadt; zwischen 10 und 18 Uhr waren Polizistinnen und Polizisten fußläufig, auf dem Fahrrad und mit dem Motorrad im Einsatz.

In den Fußgängerzonen erhoben die Beamtinnen und Beamten 39 Verwarngelder und fertigten vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen aus – etwa wegen des Befahrens der Fußgängerzone mit einem E-Scooter, der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder technischer Mängel. Daneben ahndeten sie 13 weitere Verstöße, etwa wegen des Befahrens des Gehwegs oder der Benutzung des Fahrzeugs mit mehr als einer Person.

Am Vormittag, etwa um 11.20 Uhr, fiel einer Polizistin oder einem Polizisten auf der Plutostraße ein 35-jähriger Gelsenkirchener auf, der mit seinem E-Scooter unterwegs war. Der Fahrer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Bei der Kontrolle ergaben sich auch Hinweise darauf, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ein Arzt entnahm ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Um etwa 14.30 Uhr kontrollierte ein Polizeikradfahrer zwei 17 und 19 Jahre alte E-Scooter-Fahrer aus Bochum auf der Ostpreußenstraße in Höhe der Straße Exterbruch. Der Beamte stellte fest, dass beide Fahrzeuge bauartbedingt eine Geschwindigkeit von etwa 100 km/h erreichen können. Die beiden Bochumer gaben an, die Roller ließen sich manipulieren, um die maximale Höchstgeschwindigkeit zu aktivieren oder zu deaktivieren. Sie müssen sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Beim 17-Jährigen ergaben sich außerdem Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum vor der Fahrt; auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Am späten Nachmittag, um etwa 17.10 Uhr, stellten Polizisten auf der Bahnhofstraße einen E-Scooter mit ungültigem Versicherungskennzeichen fest. Der 24-jährige Gelsenkirchener missachtete die Anhaltezeichen und flüchtete in Richtung Heinrich-König-Platz. An der Ahstraße wurde er durch weitere Kräfte angetroffen und angehalten. Auch er stand augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Laut dem Leiter der Verkehrsdirektion, Polizeioberrat Andreas Kluth, ist das Verhalten vieler E-Scooter-Nutzer «nicht tolerabel». Die Verkehrsunfallstatistik bestätige das. Er kündigte an, in den kommenden Wochen und Monaten weitere Kontrolleinsätze durchzuführen.

Die Polizei appelliert: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Alkohol und berauschende Mittel sind tabu. Nutzer sollten Radwege oder, falls keine vorhanden sind, die Fahrbahn nutzen. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, kann im Ernstfall aber das Leben retten.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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