Gericht: Bäume müssen Solarpanelen nicht weichen

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Bäume nicht gefällt werden müssen, um eine Photovoltaik-Anlage rentabler zu machen. Ein Hausbesitzer wollte drei Waldkiefern auf seinem Grundstück fällen lassen, weil diese die Solaranlage auf seinem Dach beschatteten und deren Ertrag minderten. Die Gemeinde lehnte die nach ihrer Baumschutzsatzung erforderliche Genehmigung ab.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage ab, weil die Anlage auch bei Beschattung wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden könne. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Zwar hat der Ausbau erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hohe Priorität. Im Einzelfall müssen aber die widerstreitenden Interessen abgewogen werden. Der Erhalt der vitalen und gesunden Kiefern dient ebenfalls dem Umweltschutz und wiegt schwerer als die bessere Auslastung der Solaranlage.

Eine Revision ist nicht zulässig. Der Hausbesitzer kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Berliner Justiz (Justizticker)

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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