Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass 215 Wohnungen im Europacity-Projekt in Berlin-Moabit als Sozialwohnungen vermietet werden müssen. Das Land Berlin hatte das Grundstück 2016 unter dieser Bedingung an die damalige Eigentümerin abgetreten.
Der städtebauliche Vertrag verpflichtete zur mietpreis- und belegungsgebundenen Vermietung von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit. Als die Wohnungen im August 2023 bezugsfertig wurden, erfolgte diese Vermietung jedoch nicht. Das Land Berlin klagte 2025 sowohl gegen die frühere als auch gegen die aktuelle Eigentümerin auf Erfüllung und Schadensersatz.
Das Gericht verpflichtete beide Beklagte zur Einhaltung der Verpflichtung. Die frühere Eigentümerin bleibt gebunden, selbst wenn sie derzeit nicht über die Wohnungen verfügt. Die jetzige Eigentümerin, eine GmbH & Co. KG, unterliegt der Verpflichtung, weil sie beim Grundstückskauf nicht sicherstellte, dass das Land Berlin die Sozialwohnungsverpflichtung weiterhin durchsetzen kann. Das Gericht sah darin eine sittenwidrig schädigende Handlung.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Berliner Justiz (Justizticker)
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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