Ein Mann ist auf einem Parkplatz in Bad Bergzabern ausgerutscht und hat sich dabei das Schienbein gebrochen. Die Schuld trug nicht der Winter, sondern eine mangelnde Wartung: Wasser aus einem Schlauch zur Dachentwässerung einer benachbarten Halle war auf den Parkplatz gelaufen und dort gefroren.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz verurteilte die Grundstückseigentümerin, dem Mann 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und darüber hinaus weitere Schadensersatzansprüche aus dem Unfall zu erfüllen.
Das Gericht unterschied zwischen natürlicher Winterglätte und selbst verursachter Gefahr. Während Parkplatzbenutzer im Winter grundsätzlich mit Schnee und Eis rechnen müssen, ist das anders, wenn eine besondere Gefahrenquelle durch mangelnde Kontrolle entstanden ist. Die Eigentümerin hätte die Dachentwässerung überprüfen und verhindern müssen, dass Wasser auf den Parkplatz gelangt.
Dass der Mann die einzelne Eisfläche möglicherweise hätte erkennen können, sah das Gericht als Entschuldigung nicht an. Es hatte tagelang nicht geschneit und sonst keinen nennenswerten Niederschlag gegeben. Der Mann konnte deshalb nicht damit rechnen, an dieser Stelle auf Glatteis zu treffen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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