Gericht fragt EU-Richter: Verlieren Jesiden ihren Flüchtlingsstatus?

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Europäischen Gerichtshof eine grundsätzliche Frage vorgelegt: Kann ein Flüchtling seinen Schutzstatus verlieren, wenn er in sein Heimatland zurückkehrt — selbst wenn dort früher ein Völkermord an seiner Gruppe stattgefunden hat?

Im konkreten Fall geht es um einen irakischen Kurden der jesidischen Religionsgemeinschaft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm 2015 die Flüchtlingseigenschaft zu, weil der Islamische Staat (IS) 2014 Jesiden in Shingal angegriffen und getötet hatte. Der Mann war geflohen.

Im April 2021 reiste er in den Irak zurück — seine Mutter lag im Koma in Erbil. Das Bundesamt widerrief daraufhin 2026 seinen Flüchtlingsstatus. Der Mann klagt und argumentiert, dass eine Rückkehr für ihn unzumutbar sei. Jesiden würden im Irak von der muslimischen Mehrheit angefeindet, und er habe Verwandte beim IS-Völkermord verloren.

Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und fragt den EU-Gerichtshof: Kann jemand seinen Flüchtlingsschutz behalten, wenn die aktuelle Verfolgung zwar vorbei ist, aber die früheren Traumata und Gefährdungen bleiben?

Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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