Schwarzarbeit und Betrug: Drei Jahre Haft für Bauunternehmer

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Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Bauunternehmer zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte systematisch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verschleiert – von 2019 bis zur Razzia Ende 2025.

Der Hauptbeschuldigte war faktischer Geschäftsführer von drei Baufirmen. Er schleuste Scheinrechnungen in ihre Buchhaltungen ein, um falsche Betriebsausgaben vorzutäuschen und Vorsteuern geltend zu machen. Auf diese Weise hinterezog er insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro Umsatzsteuer. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Umsatzsteuerhinterziehung.

Zusätzlich vertrieb er über die drei Baufirmen Scheinrechnungen an externe Käufer. Diese zahlten zunächst vier- oder fünfstellige Beträge, um die Rechnungen echt wirken zu lassen. Nach Abzug von Provisionen wurden die Gelder dann rückgängig gemacht – sogenannte Kickback-Zahlungen. Um Bargeld freizusetzen, löste der Angeklagte zahlreiche Barschecks ein, die nominell von den Geschäftsführern unterzeichnet waren. Diese wussten davon nichts. Das Gericht sprach ihn deshalb in etwa 1.000 Fällen der Urkundenfälschung schuldig.

Ein Buchhalter der drei Firmen half ihm dabei, die Scheinrechnungen zu erstellen und die falschen Steuererklärungen abzugeben. Er erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe. Ein dritter Mittäter, der als Strohmann-Geschäftsführer tätig war, bekam zehn Monate Bewährungsstrafe.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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