Das Verwaltungsgericht hat zwei Entscheidungen der Bundesnetzagentur aufgehoben, die Unterversorgung mit schnellem Internet an einzelnen Grundstücken festgestellt hatten.
Die Bundesnetzagentur hatte 2023 erklärt, dass an diesen Orten kein erschwinglicher Internetzugang verfügbar sei. Sie begründete dies damit, dass das Angebot des Satelliten-Anbieters Starlink mit 65 Euro monatlich zu teuer sei – erschwingliche Preise lägen bei etwa 30 Euro.
Das Verwaltungsgericht wies diese Begründung zurück. Die Bundesnetzagentur habe fehlerhaft ermittelt, ob der Starlink-Dienst tatsächlich nicht erschwinglich ist. Dabei müsse sie sich an ihre eigenen Verwaltungsvorschriften zur Preisfeststellung halten, die allerdings einen gewissen Spielraum erlauben.
Mehrere Telekommunikationsunternehmen waren gegen die Feststellungen vorgegangen, weil sie – sollten sie bestandskräftig werden – zu Versorgungsverpflichtungen in diesen Gebieten führen würden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.