Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Eilantrag gegen eine vorübergehende Fahrbahnsperrung abgelehnt. Eine Arztpraxis in Bochum wollte die von der Stadt erteilte Baufreigabe verhindern, weil ihre Patienten über eine Umleitung ausweichen müssen.
Die Praxisbetreiber argumentierten, dass viele ihrer Patienten altersbedingt oder wegen schwerer Erkrankungen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Ein Umweg könne für sie lebensbedrohlich sein, besonders wenn Notfallsituationen eintreten und ein Rettungswagen gerufen werden muss. Die Ausweichstraße sei zu eng und dauere zu lange.
Das Gericht wies den Antrag ab. Nach der Rechtsprechung schützt das Recht auf Grundstückszugang nur die Erreichbarkeit an sich – nicht die bequemste oder schnellste Route. Der Zugang zur Arztpraxis bleibe auch während der Baumaßnahme bestehen, einschließlich für Rettungsfahrzeuge. Ein Umweg von wenigen Minuten sei zumutbar und verletze das Eigentumsrecht nicht wesentlich.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.