Stiftung scheitert mit Auflösungsantrag – Geld reicht noch aus

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Stiftung abgewiesen, die ihre Auflösung beantragen wollte. Die Stiftung verfüge noch über ausreichend finanzielle Mittel, um ihren Zweck zu erfüllen – auch wenn weniger Geld fließe als früher, urteilte das Gericht am 2. Oktober 2026.

Die Stiftung wurde 1983 gegründet und soll das künstlerische Erbe eines deutschen Malers bewahren. Seine Werke sind in einem Kunstmuseum ausgestellt. 2023 beschloss der Vorstand, die Stiftung aufzulösen. Er argumentierte, dass gesunkene Zinserträge vom Stiftungsvermögen nicht mehr ausreichen, um hochwertige Projekte zu finanzieren.

Die Bezirksregierung Münster lehnte die Auflösung ab – das Gericht gab ihr recht. Zur Auflösung einer Ewigkeitsstiftung muss nachgewiesen werden, dass der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllbar ist. Das ist hier nicht der Fall. Der ursprüngliche Stifterwille sah einen breiten Zweck vor: Die Werke des Malers verschiedenen Menschen bekanntzumachen. Der Vorstand konnte nicht glaubhaft machen, dass dies mit den verbleibenden Mitteln unmöglich sei.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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