Gericht verbietet Hafenblockaden: Klimaproteste müssen andere Wege gehen

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Das Landgericht Lübeck hat eine Blockadeaktion von Klimaaktivisten auf dem Lübecker Hafengelände als rechtswidrig verurteilt. Am 4. November 2022 waren mehrere Personen in den Hafen eingedrungen und hatten sich auf einem Schiff postiert, das Papierrollen aus Finnland entladen sollte. Sie bildeten eine Menschenkette und fuhren mit Schlauchbooten wasserseitig ans Schiff, um gegen die Abholzung von Wäldern zu protestieren. Die Aktion unterbrach den Entladevorgang vollständig.

Das Gericht befand: Die Blockade ist ein widerrechtlicher Eingriff in den Hafenbetrieb. Da sich betriebsfremde Personen in unmittelbarer Nähe zu Arbeitsgeräten aufhielten, habe die Hafenbetreiberin aus Sicherheitsgründen den Betrieb stoppen müssen — genau das Ziel der Aktivisten. Das sei unzulässig.

Die Richter stellten klar: Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelten nicht auf fremdem Eigentum, besonders nicht unter Verstoß gegen Hausfriedensbruch und Nötigung. Niemand darf andere in ihren Rechten eingreifen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Der politische Diskurs dürfe nicht durch Straftaten beeinflusst werden.

Das Gericht verbot den betroffenen Personen, ähnliche Störungen des Hafenbetriebs zu verursachen, und verurteilte sie zur Schadensersatzzahlung. Die genaue Höhe des Schadens wird in einem weiteren Verfahrensschritt geklärt. Das Urteil vom 19. August 2026 ist noch nicht rechtskräftig.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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