Gericht prüft Rückforderung von Unterhaltsvorschuss nach Ausbildungsbeginn

justiz [Justiz]

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) prüft, ob eine Stadt Unterhaltsvorschussleistungen von einem jungen Mann zurückfordern darf, der während der Minderjährigkeit erhalten hatte.

Der Fall betrifft einen Mann, der im Mai 2023 volljährig wurde. Von November 2017 bis August 2022 erhielt er monatlich 314 Euro Unterhaltsvorschuss, weil sein Vater keinen Unterhalt zahlte. Im September 2022 begann er eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei Lidl mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.100 Euro. Die Stadt stellte daraufhin die Zahlungen ein und forderte die Leistung für September 2022 zurück — mit der Begründung, dass sein Nettoentgelt von rund 880 Euro seinen Unterhaltsbedarf bereits gedeckt habe.

Das Verwaltungsgericht gab dem jungen Mann recht und hob die Rückforderung auf. Es begründete dies damit, dass die Haftung eines Kindes für Schulden auf das Vermögen beschränkt ist, das es bei Eintritt der Volljährigkeit besitzt. Der Mann habe kein solches Vermögen gehabt. Die Stadt ging dagegen in Revision zum BVerwG.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.