Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Amazon. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften 2022 rechtmäßig war.
Amazon hatte im Juli 2022 eine E-Mail an Kunden verschickt und angekündigt, die Preise ab September 2022 zu erhöhen. Bei monatlicher Zahlung sollte die normale Prime-Mitgliedschaft von 7,99 Euro auf 8,99 Euro steigen, die Jahresvariante von 69 auf 89,90 Euro. Prime Student wurde von 3,99 auf 4,49 Euro (monatlich) beziehungsweise von 34 auf 44,90 Euro (jährlich) angehoben. Kunden erhielten die Möglichkeit, die Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zu kündigen.
Die Verbraucherzentrale behauptet, die Preiserhöhung war unwirksam und verlangt die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. Der Bundesgerichtshof hat sich mit ähnlichen Klauseln in Amazons Geschäftsbedingungen bereits befasst.
Termin für die Verhandlung: Montag, 26. April 2027, 10:30 Uhr, Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm, Sitzungssaal A-006.
Verbraucher können sich in ein Klageregister eintragen lassen – alle Informationen dazu sind beim Bundesamt für Justiz erhältlich.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: III ZR 205/25
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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