BGH bestätigt Urteile im Kokain-Schmuggel vom Hamburger Hafen

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Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von acht Angeklagten im Zusammenhang mit einem großen Kokain-Schmuggel abgelehnt. Die Urteile des Landgerichts Hamburg bleiben damit rechtskräftig.

Das Hamburger Gericht hatte die Männer im Januar 2026 wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Die Strafen liegen zwischen sechs und zwölf Jahren Freiheit.

Laut den Gerichtsfeststellungen halfen die Angeklagten im Mai 2024 dabei, über 2,5 Tonnen Kokain aus einem Bananencontainer im Hamburger Hafen zu stehlen. Das Rauschgift stammte aus Südamerika. Die Bergung fand mit Unterstützung von Hafen-Insidern in dem kurzen Zeitfenster statt, das zwischen der Abholung des Containers am Terminal und seiner geplanten Durchleuchtung in einer Prüfanlage lag.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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