Am späten Sonntagabend, 28. Juni, gegen 21:35 Uhr, ist ein 43-Jähriger an der Bundespolizeiwache am Bremer Hauptbahnhof erschienen – und hat sich damit selbst einer offenen Justizverfolgung gestellt. Der Mann klingelte bei den Bundespolizisten und fragte von sich aus, ob ein Haftbefehl gegen ihn vorliegen könnte.
Die Überprüfung seiner Identität bestätigte seinen Verdacht: Im Fahndungssystem war tatsächlich ein Haftbefehl gegen ihn gespeichert. Grund war eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2022. Damals hatte ein Gericht den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt und eine Geldstrafe gegen ihn verhängt. Von dieser Geldstrafe hatte der 43-Jährige bislang nur einen Teil bezahlt. Dies hätte zur Folge gehabt, dass er 87 Tage ins Gefängnis hätte gehen müssen.
Doch noch am gleichen Abend entschied sich der Mann, die ausstehende Geldstrafe von mehr als 2.700 Euro inklusive Verfahrenskosten vollständig zu begleichen. Damit erledigt sich sowohl die Geldstrafe als auch die drohende Haftstrafe. Nach der Zahlung konnte der 43-Jährige die Bundespolizeiwache als freier Mann wieder verlassen.