In Gifhorn hat die Polizei eine 20-jährige Autofahrerin wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt. Bei einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet stellten die Beamten Alkoholgeruch fest.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,35 Promille. Da sich die junge Frau noch in der Probezeit befindet, gilt für sie die Null-Promille-Grenze. Schon geringe Mengen Alkohol führen zu rechtlichen Konsequenzen.
Die Polizei Gifhorn nutzt den Vorfall, um alle Fahranfänger an die geltenden Gesetze zu erinnern. Während der zweijährigen Probezeit ist jeder Alkoholkonsum am Steuer verboten – auch kleinste Mengen können den Führerschein kosten.