Am Grenzübergang Reitzenhain hat die Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen zwischen Freitag, 11. September 2026, und Montag, 14. September 2026, drei Personen festgestellt, gegen die Haftbefehle oder Einreiseverstöße vorlagen.
Am Freitag, 11. September 2026, gegen 14:30 Uhr, kontrollierten Beamte einen 55-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Kleinbus einreisen wollte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Computerbetrug vor. Nach seiner Vorführung am Amtsgericht Chemnitz wurde der Mann am nächsten Tag gegen Mittag in die JVA Leipzig überstellt.
Am Samstag, 12. September 2026, gegen 12:30 Uhr, stellten die Grenzbeamten einen 45-jährigen tschechischen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz vor; er sollte eine 30-tägige Freiheitsstrafe verbüßen oder 1.965 Euro Ersatzfreiheitsstrafe zahlen. Der Tscheche zahlte den Gesamtbetrag und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
In den frühen Morgenstunden des 14. September 2026, gegen 02:15 Uhr, wurde eine 24-jährige mongolische Staatsangehörige bei ihrer beabsichtigten Einreise kontrolliert. Obwohl sie einen gültigen Reisepass vorlegen konnte, war ihr tschechischer Aufenthaltstitel abgelaufen. Die Frau hatte zwar die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bei den tschechischen Behörden beantragt, eine positive Entscheidung lag aber noch nicht vor. Weil sie daher nicht berechtigt war, im Schengengebiet zu reisen, wird gegen sie wegen unerlaubter Einreise ermittelt. Sie wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Tschechische Republik zurückgewiesen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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