Grenzkontrollen in Reitzenhain: Drei Männer mit offenen Haftbefehlen gestellt

(Symbolbild)

Am Grenzübergang Reitzenhain haben Bundespolizisten in kurzer Zeit drei Männer mit offenen Haftbefehlen kontroliert. In zwei Fällen konnten die Betroffenen ihre Geldstrafen bezahlen und weiterreisen – der dritte endete im Gefängnis.

Den Anfang machte ein tschechischer Lastwagenfahrer, den Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz gestern um 22:10 Uhr kontrollierten. Die fahndungsmäßige Überprüfung offenbarte einen offenen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg: Der Mann hatte gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Geldstrafe betrug über 1500 Euro. Der Fahrer zahlte auf der Stelle und durfte ins Bundesgebiet einreisen.

Am 1. Juli 2026 um 19:10 Uhr folgte ein ähnlicher Fall: Bundespolizisten stoppten einen 56 Jahre alten Rumänen zur Einreisekontrolle. Gegen ihn lag ebenfalls ein Strafvollstreckungshaftbefehl vor – dieses Mal der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen Erschleichens von Leistungen. Die geforderte Geldstrafe von über 200 Euro konnte der Mann aufbringen und setzte seine Reise fort.

Anders endete der Tag für einen zweiten rumänischen Staatsangehörigen: Der 48-Jährige stellte sich am 1. Juli 2026 um 16:10 Uhr zur Einreisekontrolle am Grenzübergang Reitzenhain. Die Fahndungsüberprüfung enthüllte einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die geforderte Geldstrafe konnte der Mann nicht aufbringen – er wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht.

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