Ein 31-jähriger Deutscher verletzte gestern Vormittag bei einer Verfolgungsfahrt im Kreis Steinburg einen Polizeibeamten und sitzt nun in Untersuchungshaft. Der Mann war mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen Auto unterwegs und wehrte sich bei seiner Festnahme.
Gegen 8.30 Uhr meldete sich eine Anwohnerin aus Gribbohm über den Notruf bei der Polizei. Sie berichtete, dass ein ihr unbekannter Mann mit einem Auto auf ihrer Auffahrt parke und auf Ansprache nicht reagiere. Noch vor dem Eintreffen der Polizei verließ der Mann mit seinem Fahrzeug das Grundstück wieder. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass das Auto zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben war – Grund war eine vorangegangene Strafanzeige wegen des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs.
Eine Streifenbesatzung konnte das Fluchtfahrzeug zügig lokalisieren. Der Fahrer missachtete sämtliche Anhaltesignale der Beamten. Die Verfolgungsfahrt führte durch die Ortschaften Vaale, Nutteln, Kleve und Bekdorf und setzte sich schließlich auf der Bundesstraße 5 in Richtung Brunsbüttel fort. Dabei fuhr der Autofahrer auch auf einen Streifenwagen der Polizei auf.
In Bekdorf hielt der Fahrer sein Auto kurzzeitig an. Als ein Polizeibeamter an das Fahrzeug herantreten wollte, fuhr er erneut los und überrollte dabei den Fuß des Polizisten. Der Beamte wurde leicht verletzt. Schließlich gelang es den Polizistinnen und Polizisten, das Fluchtfahrzeug zu stoppen. Bei der anschließenden Festnahme wehrte sich der Fahrer, konnte jedoch von den Beamten überwältigt und vorläufig festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe führt nun ein Ermittlungsverfahren gegen den 31-Jährigen unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und dem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 2 der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Itzehoe einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung und dem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte aufgrund von Fluchtgefahr. Der Mann befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.