Großkontrolle auf A23: Polizei nimmt 248 Fahrzeuge unter die Lupe

Ein Kontrollbeamter lotst die Fahrzeuge auf den Rastplatz Foto: Polizei (freigegeben)

Bei einer Großkontrolle auf dem Rastplatz Steinburg an der Autobahn A23 hat die Polizei am vergangenen Freitag 248 Fahrzeuge kontrolliert. Die Aktion richtete sich vor allem gegen Drogen- und Alkoholverstöße sowie reisende Straftäter.

Zwischen 9 und 14 Uhr leiteten Polizisten der Autobahnpolizei Elmshorn die Fahrzeuge in Richtung Süden auf den Rastplatz. Dazu reduzierten sie die Fahrbahn auf nur einen Fahrstreifen. Unterstützt wurden sie von der Polizei Hamburg, dem Hauptzollamt Itzehoe mit zwei Diensthunden, der Bundespolizei Flensburg, dem LKA, der Autobahnmeisterei Elmshorn und dem THW Elmshorn.

Bei elf Fahrerinnen und Fahrern entnahm eine Ärztin vor Ort Blutproben, weil der Verdacht bestand, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln gefahren waren. Die Polizei leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei einem Erstverstoß werden 250 Euro fällig und es gibt ein Fahrverbot von einem Monat.

Darüber hinaus fertigten die Beamtinnen und Beamten vier Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und acht Strafanzeigen wegen des Verdachts der illegalen Einreise beziehungsweise illegaler Erwerbstätigkeiten. In einem Fall stellte die Polizei vier Stich- und Wurfwaffen sicher und erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein Berufskraftfahrer muss sich wegen Verstößen gegen Bestimmungen im Güterkraftverkehr verantworten. Hier kam es auch zu einer Vermögensabschöpfung.

Mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten die Kontrollkräfte insgesamt elf weitere Fahrerinnen und Fahrer. Sie stellten Mängel am Zustand der Fahrzeuge (zweimal), an der Ladungssicherung (viermal), Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (zweimal), Überladung (einmal) und die Nutzung des Mobiltelefons (zweimal) fest. Von zwei Autofahrern kassierte die Polizei Sicherheitsleistungen in insgesamt vierstelliger Höhe, weil diese ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Außerdem vollstreckten die Polizistinnen und Polizisten zwei Haftbefehle und stellten einen PKW als Einziehungsgegenstand sicher. Der Hintergrund: Der Fahrer war wiederholt ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Neun Autofahrerinnen und Autofahrer müssen mit einer Frist von zehn Tagen Verbandmaterial, nicht mitgeführte Dokumente oder die Behebung von Mängeln an der Beleuchtung sowie die Durchführung der fälligen Hauptuntersuchung vorzeigen beziehungsweise nachweisen.

Die Polizei zeigte sich mit dem Ergebnis der Kontrolle zufrieden, sowohl im Sinne der Verkehrsüberwachung als auch der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Entsprechende Kontrollen sollen wieder stattfinden.

» Weitere Polizeimeldungen aus Schleswig-Holstein