Großrazzia in Bonn: Polizei konfisziert Messer und unversteuerten Shisha-Tabak

Am Freitagabend (26.06.2026) haben rund 100 Einsatzkräfte der Bonner Polizei, des Hauptzollamts Köln, der Bundespolizei und des Ordnungsamtes der Stadt Bonn einen groß angelegten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Messer-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität durchgeführt.

Die Kontrollen begannen auf Straßen und Plätzen in der Bonner Innenstadt und verlagerten sich am Abend auf mehrere Shisha-Bars und Gaststätten. Parallel führten die Beamten Verkehrskontrollen durch. Insgesamt wurden 198 Personen und 60 Fahrzeuge überprüft. Die Einsatzkräfte stellten drei Messer und einen Schlagstock sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls sowie zwei weitere wegen Körperverletzungsdelikten ein.

Bei den Verkehrskontrollen fertigten die Beamten 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen an, 20 Verkehrsteilnehmer erhielten ein Verwarngeld. Insgesamt neun kontrollierte Personen bekamen Platzverweise. Das Ordnungsamt der Stadt Bonn stellte zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen aus, darunter einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz durch Konsum in der Nähe eines Kinderspielplatzes. Bei der Kontrolle von 41 Personen fanden die Dienstkräfte mehrere Vapes und Zigaretten bei Jugendlichen, die diese nach Belehrung entsorgten.

Die Kontrollen konzentrierten sich unter anderem auf die Waffenverbotszone im Umfeld des Bonner Hauptbahnhofes. Die Einsatzkräfte überprüften drei Bars in der Bonner Innenstadt sowie eine in Bad Godesberg. Das Kölner Hauptzollamt wurde in jeder Shisha-Bar fündig und beschlagnahmte insgesamt rund 50 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak. Gegen die Barbetreiber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Bei der Überprüfung von sieben angetroffenen Mitarbeitern ergaben sich in sechs Fällen konkrete Hinweise auf Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen: Bei drei Beschäftigten gab es Anhaltspunkte dafür, dass ihnen nicht der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde. Zwei Servicekräfte waren von ihren Arbeitgebern nicht zur Sozialversicherung gemeldet und wurden somit illegal beschäftigt. Ein Barbetreiber führte zudem nicht die nach dem Mindestlohngesetz erforderlichen Stundenaufzeichnungen. Die Ermittlungen des Kölner Zolls dauern an.

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