Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Bundesregierung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Darauf weist der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten hin, über das der „Spiegel“ berichtet. Ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen könnte, sei „eher zweifelhaft“, schreiben die Fachleute.
Das GModG ist eines der wichtigsten Vorhaben von Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) in dieser Legislaturperiode. Der Bundestag debattierte vergangene Woche erstmals über das Gesetz. Es soll das sogenannte „Heizungsgesetz“ von Reiches Vorgänger Robert Habeck (Grüne) ersetzen und damit ein zentrales Wahlkampfversprechen der Union einlösen. Für Reiche bedeutet das Gutachten nun eine mögliche schmerzhafte Niederlage.
Der Kern des verfassungsrechtlichen Problems: Das GModG würde nach Ansicht von Experten zu mehr Treibhausgasemissionen führen. Im sogenannten Klimabeschluss vom März 2021 hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass Belastungen durch die Senkung von Treibhausgasemissionen nicht übermäßig auf jüngere Generationen abgewälzt werden dürfen. Es erscheine jedoch „schlüssig“, dass das Gesetz Klimaschutz-Lasten „unverhältnismäßig“ auf die Zukunft verschiebe, heißt es im Gutachten. Dies sei verfassungsrechtlich „eher nicht zu rechtfertigen“.
In einem zweiten Gutachten warnen die Fachleute des Wissenschaftlichen Dienstes zudem vor einem möglichen Konflikt mit europäischem Recht. Sie äußern „Bedenken“, dass die Bundesregierung EU-Recht nicht pflichtgemäß umsetzen würde – darunter das Ziel, bis 2040 aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen auszusteigen. Das GModG sieht jedoch vor, dass die Deutschen zu diesem Zeitpunkt auch neue Gas- und Ölheizungen noch mit bis zu 40 Prozent fossilem Gas betreiben dürfen. Wie dieser offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage des „Spiegel“ unbeantwortet.