Masken-Streit kostet Steuerzahler fast 350 Millionen Euro: Bund verliert vor OLG Köln

via dts Nachrichtenagentur

Der Bund muss fast 350 Millionen Euro für Corona-Masken nachzahlen, die in der Pandemie bestellt, aber nicht vollständig abgenommen wurden. Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Mai ein Urteil des Bonner Landgerichts zu Gunsten eines Händlers abgeändert, wie der „Spiegel“ berichtet.

Konkret muss der Bund dem klagenden Händler knapp 219 Millionen Euro für die bestellten und zum Teil gelieferten Masken zahlen. Dazu kommen Verzugszinsen, die nach Berechnungen des Magazins inzwischen bei rund 128 Millionen Euro liegen – und täglich um weitere 61.522 Euro wachsen. Der mögliche Gesamtschaden für die Steuerzahler beläuft sich in diesem einzelnen Fall damit bereits auf fast 350 Millionen Euro.

Geklagt hatte eine Firma aus Brandenburg. Das Bundesgesundheitsministerium hatte unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro bestellt, diese dann aber nicht mehr vollständig abgenommen. Der Bund hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Damit verbleibt dem Bund nur noch eine letzte Hoffnung: Ein für den Herbst erwartetes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Die Bundesregierung setzt darauf, dass der BGH die Urteile des OLG Köln kippt und so Forderungen aus Dutzenden weiterer Klagen mit einer Gesamthöhe von rund 2,3 Milliarden Euro abwehren kann. Inklusive der aufgelaufenen Verzugszinsen liegt das finanzielle Gesamtrisiko für den Bund aus all diesen Verfahren inzwischen sogar zwischen drei und vier Milliarden Euro.

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