Hamburg Hauptbahnhof: 63-Jährige ruft verfassungswidrige Parolen

(Symbolbild)

Eine 63-jährige Frau hat am Hamburger Hauptbahnhof mehrfach lautstark verfassungswidrige Parolen gerufen. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen sie.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 26. Juni 2026 auf dem Südsteg am Ausgang des Mönckebergtunnels. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei traf die deutsche Staatsangehörige zunächst beim verbotenen Füttern von Tauben im Hauptbahnhof an und wies sie auf das Verbot hin. Die Frau reagierte darauf uneinsichtig und verbal aggressiv gegenüber den Polizisten.

Als die Beamten die polizeiliche Maßnahme beendeten, rief die 63-Jährige gegen 00:15 Uhr zweimal laut und für Bahnreisende deutlich hörbar „Heil Hitler“. Sie wurde daraufhin informiert, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ eingeleitet wird. Ohne weitere Äußerungen wurde sie vor Ort entlassen.

Etwa zehn Minuten später, gegen 00:25 Uhr, trafen die Polizisten die Frau erneut auf dem Südsteg an. Diesmal schrie sie für umstehende Bahnreisende deutlich hörbar „Neonazi, Heil Hitler“. Die Bundespolizei erteilte ihr einen Platzverweis und drohte im Falle der Nichtbefolge mit einer Ingewahrsamnahme an. Daraufhin verließ die Frau das Hauptbahnhof-Gebäude.

Die Ermittlungen zum Strafverfahren wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ übernimmt das Landeskriminalamt (LKA 7) der Hamburger Landespolizei.

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