Hamburg: Videoaufnahmen im Gleisbereich führen zur Festnahme eines gesuchten 28-Jährigen

Funkstreifenwagen der Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof- Quelle Symbolfoto: Bundespolizei-

Ein Zeugentipp wegen Videoaufnahmen im Gleisbereich des Bahnhofs Hamburg-Rahlstedt hat am Donnerstagmorgen zur Festnahme eines seit Wochen gesuchten 28-Jährigen geführt. Der gebürtige Hamburger wurde gegen 0.30 Uhr von Bundespolizisten am Bahnsteig festgenommen.

Eine Zeugin hatte die Bundespolizei telefonisch über eine Person im Gleisbereich informiert. Sofort ordneten die Beamten eine Langsamfahrt für den gesamten Zugverkehr an, damit Züge bei Sichtung von Personen in den Gleisen schnell hätten bremsen können. Bundespolizisten erreichten den Bahnhof und stellten am Bahnsteig vier junge Männer fest. Da sich keine Personen mehr im Gleisbereich befanden, wurde die Sicherheitsmaßnahme wieder aufgehoben.

Bei der anschließenden Kontrolle der Personaldaten stellten die Beamten fest, dass gegen einen der 28-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich vorlag. Er wurde seit Anfang Mai 2026 gesucht, weil er eine Restfreiheitsstrafe von 35 Tagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht angetreten hatte. Ursprünglich war er zu 80 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich hatte er eine geforderte Geldstrafe samt Verfahrenskosten von rund 2.500 Euro nicht gezahlt.

Der Mann war bislang untergetaucht und konnte nun festgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,16 Promille. Nach einer ärztlichen Untersuchung, die seine Gewahrsamsfähigkeit bestätigte, wurde er mit einem Funkstreifenwagen in eine Haftanstalt gebracht.

Aus der Personengruppe hatte sich ein junger Mann in den Gleisbereich der Fernbahn begeben, um nach eigenen Angaben Videoaufnahmen mit seinem Handy zu machen. Da regulärer Bahnverkehr auf der Strecke lief, brachte er sich in Lebensgefahr. Ein Bundespolizist klärte ihn eindringlich über die Gefahren im Gleisbereich auf. Der Mann zeigte sich einsichtig – die erheblichen Gefahren seien ihm gar nicht bewusst gewesen. Er wurde mit einer mündlichen Verwarnung entlassen.

Die Bundespolizei warnt erneut vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen. Der Aufenthalt im Gleisbereich sei lebensgefährlich und verboten. TriebAutofahrer könnten nicht ausweichen und die Bremswege seien oft zu lang, um das Erfassen von Personen noch zu verhindern. Häufig gefährdeten sich Personen in den Gleisen nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.

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