Eine 87-jährige Frau aus dem Heidelberger Stadtteil Boxberg ist am Freitag, 3. Juli 2026, Opfer eines perfiden Betrugs geworden. Ein Unbekannter ergaunerte von ihr einen hohen fünfstelligen Bargeldbetrag, indem er sich als Arzt einer Universitätsklinik ausgab.
Der Anrufer teilte der Seniorin gegen Mittag mit, ihr Sohn sei wegen Magenbeschwerden in die Notaufnahme eingeliefert worden. Bei einer Darmspiegelung habe man Darmkrebs festgestellt, seine Lebenserwartung betrage nur noch wenige Wochen. Einzig ein Medikament aus der Schweiz könne helfen – es koste 135.000 Euro und müsse noch vor dem Wochenende bestellt werden.
Obwohl die Frau zunächst angab, nicht über eine solche Summe zu verfügen, organisierte sie tatsächlich einen hohen fünfstelligen Betrag in bar. Gegen 15:30 Uhr übergab sie das Geld in einer blauen Stofftasche vor ihrem Anwesen in der Berghalde an einen Mann, der sich als Versicherungsmitarbeiter ausgab. Erst als die 87-Jährige danach ihren Sohn anrief, flog der Betrug auf.
Der Kriminelle wird wie folgt beschrieben: männlich, etwa 30 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlanke Statur, blonde Haare, kein Bart. Zur Tatzeit trug er ein blaues T-Shirt mit weißem Aufdruck.
Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermittelt und sucht Zeuginnen und Zeugen, die gegen 15:30 Uhr in der Berghalde die Geldübergabe beobachtet haben oder dem beschriebenen Mann begegnet sind. Auch Hinweise zum Fluchtweg der Person sind wertvoll. Informationen werden unter dem kriminalpolizeilichen Hinweistelefon 0621 174-4444 oder in jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.
Warnung vor Schockanrufen: Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Betrugsmasche. Betrüger erzeugen bewusst Angst und Zeitdruck, um besonnenes Handeln zu verhindern. Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungen fordern niemals Bargeldübergaben über unbekannte Abholer. Im Verdachtsfall sollte man auflegen und den Angehörigen unter einer selbst recherchierten, bekannten Nummer zurückrufen – nicht unter der vom Anrufer genannten. Bargeld darf niemals an unbekannte Personen übergeben werden, auch nicht wenn diese sich als Ärzte, Klinikpersonal, Versicherungsmitarbeiter oder Polizeibeamte ausgeben. Im Zweifelsfall sofort die Polizei über den Notruf 110 informieren.