ITK Rheinland beschließt über Aufwandsentschädigungen in Kitas

Die ITK Rheinland in Neuss befasst sich mit einem Antrag zu freiwilligen Aufwandsentschädigungen bei Betreuungsfällen in Kindertageseinrichtungen. Der Antrag (Nummer 101/2026) betrifft die Kita-Jahre 2025/26 und 2026/27.

Bei einem Antrag handelt es sich um einen formalen Vorschlag, den Mitglieder einer kommunalen Vertretung einbringen können. Die Vorlage wird dann im zuständigen Gremium beraten und beschlossen.

Aufwandsentschädigungen sind Kostenersätze, die freiwillig und zweckgebunden an Personen gezahlt werden, die in einem bestimmten Zusammenhang tätig werden. In diesem Fall geht es um solche Zahlungen im Kontext von Betreuungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen.

Die Drucksache trägt die Referenznummer 427/2026. Sie enthält die offiziellen Informationen und wird den Mitgliedern der ITK Rheinland zur Beratung vorgelegt.

Welche konkreten Regelungen oder Höhen die Aufwandsentschädigungen betreffen und wie diese in den beiden kommenden Kita-Jahren umgesetzt werden sollen, wird in der Sitzung der ITK Rheinland erörtert.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW