Karlsruhe kippt pauschales Aus für Afghanen-Aufnahmeprogramme

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben: Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen. Das höchste deutsche Gericht entschied am Freitag, dass bei solchen Entscheidungen die individuellen Umstände jedes Einzelnen berücksichtigt werden müssen.

Im Kern des Falls geht es um eine afghanische Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen, die über das humanitäre Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“ nach Deutschland kommen sollte. Die Bundesregierung hatte 2025 beschlossen, freiwillige Aufnahmeprogramme weitgehend zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin im Dezember 2025 alle Aufnahmeerklärungen aus der „Menschenrechtsliste“ pauschal für ungültig. Dies führte zur Ablehnung von Visaanträgen der betroffenen Afghanen und letztlich zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde.

Die Karlsruher Richter hoben damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf, das die Eilbegehren gestützt hatte. Das Gericht betont dabei ein grundlegendes Prinzip: In einem Rechtsstaat ist die Exekutive – also die Regierungsbehörden – nicht völlig frei, sondern an das Willkürverbot gebunden. Die pauschale Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums erfolgte ohne jede Berücksichtigung der individuellen Belange der Beschwerdeführenden und war daher „objektiv willkürlich“.

Das Oberverwaltungsgericht muss nun erneut entscheiden – diesmal unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es soll prüfen, ob das politische Interesse an der Aufnahme der Familie besteht.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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