Karlsruhe: Verdächtiger wird nach Schweden ausgeliefert

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung eines 33-jährigen Mannes nach Schweden gebilligt. Der Deutsche aus dem Raum Karlsruhe steht unter Verdacht, eine 29-jährige Heilbronnerin in Schweden getötet zu haben.

Das Gericht bestätigte mit seinem Beschluss vom 28. September 2026 auch die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das schwedische Strafverfahren Vorrang vor einer möglichen Verfolgung in Deutschland zu geben. Der 1. Strafsenat begründete dies damit, dass die mutmaßliche Tat in Schweden stattgefunden hat und dort auch die Leiche des Opfers gefunden wurde. Ein solcher Fall erschüttere das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich und rechtfertige ein vorrangiges Interesse an einer gerichtlichen Aufklärung vor Ort. Zudem liegen zentrale Beweise in Schweden, was eine effiziente Strafverfolgung dort ermöglicht.

Die schwedischen Behörden haben zugesichert, dass der Verdächtige nach einer rechtskräftigen Verurteilung auf seinen Wunsch nach Deutschland zurückverlegt wird, um dort seine Strafe zu verbüßen. Der Mann bleibt bis zur Auslieferungsentscheidung in Haft. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung bewilligen, soll er innerhalb von zehn Tagen nach Schweden überstellt werden.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Baden-Württemberg

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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