Kehl: Iraker muss 69 Tage in Haft wegen Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz

(Symbolbild)

Bei Grenzkontrollen in Kehl hat die Bundespolizei am 27. Mai einen 45-jährigen irakischen Staatsangehörigen festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Mann war von Frankreich nach Deutschland gereist und konnte keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 45-Jährigen ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 69-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

Zusätzlich zu der Haftstrafe erhält der Iraker eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Bundespolizei führt regelmäßig Grenzkontrollen in Kehl durch, um illegale Grenzübertritte zu verhindern.

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