Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ihre Urteile wegen Kindesmissbrauch verworfen. Die Urteile des Landgerichts Braunschweig vom 18. März 2026 sind damit rechtskräftig.
Die Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie Kindern verurteilt. Hinzu kam die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, setzte deren Vollstreckung aber zur Bewährung aus.
Der zweite Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Sie setzt sich zusammen aus einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie einer früher verhängten Strafe aus einem Strafbefehl.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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