Das Landgericht Hamburg hat einen Mann wegen eines Mordes verurteilt, der sich über 40 Jahre zurückliegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten nun verworfen – das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Gerichtsfeststellungen traf der damals 18-jährige Angeklagte in der Nacht auf den 11. Januar 1983 im Rotlichtmilieu des Hamburger Stadtteils St. Pauli auf sein späteres Opfer. Der Angeklagte ließ sich von der Person im Auto zu einem Wohnwagen mitnehmen, in dem diese als transsexueller Prostituierter arbeitete. Der Angeklagte gab vor, sexuelle Dienste in Anspruch nehmen zu wollen. Tatsächlich wollte er Geld entwenden. Nach der Ankunft am Wohnwagen entschloss er sich, sein Opfer zu töten, um ohne Widerstand an Geld zu gelangen. Er erschoss es aus kurzer Distanz.
Das Hamburger Landgericht verurteilte den Angeklagten am 28. Mai 2026 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf am 5. Oktober 2026 die dagegen eingelegte Revision.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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